0
  • DE
  • EN
  • FR
  • Internationale Datenbank und Galerie für Ingenieurbauwerke

Anzeige

Wie lässt sich Haftung des GmbH-Geschäftsführers vermeiden?

Autor(en):

Medium: Fachartikel
Sprache(n): Deutsch
Veröffentlicht in: UnternehmerBrief Bauwirtschaft, , n. 3, v. 37
Seite(n): 18
Abstrakt:

Die zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit eines GmbH-Geschäftsführers oder Vorstandes einer AG ist schon für den ausgebildeten Juristen schwer zu überblicken, erst recht für den Betroffenen. Die Realisierung von Baumaßnahmen aller Art ist ohnehin risikobehaftet und haftungsträchtig. Eine deliktische Eigenhaftung kann sich aus dem Gesellschaftsrecht (Geschäftsführerhaftung), Strafrecht (deliktische Eigenhaftung bei Schutzgesetzverletzung), Steuerrecht, Insolvenzrecht, dem allgemeinen Zivilrecht (Verletzung von Verkehrssicherungspflichten) und Spezialvorschriften wie z.B. dem Bauforderungssicherungsgesetz ergeben.

Verfügbar bei: Siehe Verlag
Structurae kann Ihnen derzeit diese Veröffentlichung nicht im Volltext zur Verfügung stellen.
  • Über diese
    Datenseite
  • Reference-ID
    10069859
  • Veröffentlicht am:
    11.03.2014
  • Geändert am:
    13.08.2014
 
Structurae kooperiert mit
International Association for Bridge and Structural Engineering (IABSE)
e-mosty Magazine
e-BrIM Magazine